tagi/newsnetz – definitiv keine einsicht beim bilderklau
benkösblog leser wissen, dass tagi/newsnetz bei mir und anderen bilder klaut, dafür nichts zahlt, keinen credit gibt– und einem am schluss mit einer faulen ausrede (“kein künstlerischer wert”) an den rechtsdienst verweist.
natürlich hat bö tamedia-rechtkonsulent simon canonica geschrieben – heute bekam ich von der praktikantin eine definitve absage:
Sehr geehrter Herr Benkö
Ich beantworte Ihre Anfrage im Auftrag von Herrn Canonica.
Zwar handelt es sich bei Ihrem “screenshot” um ein Werk. Damit aber ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, muss es ingesamt ein Ergebnis geistigen Schaffens von individuellem Gepräge sein oder eine neue originelle Idee aufweisen. Das Umrahmen mit einem roten Strich erfüllt weder die eine noch die andere Voraussetzung. Ihre geistige Schöpfung liegt zudem dem Bekannten so nah, dass auch beliebige andere die gleiche Form schaffen könnten. Ihr Werk ist somit nicht urheberrechtlich geschützt, weshalb wir nicht bereit sind, Ihnen ein Honorar dafür zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüssen
F.W.
Praktikantin Rechtsdienst
wie ich dann f.w. zurückgeschrieben habe, ist der fall für mich damit gegessen; schliesslich kommts mir ja nicht aufs geld an. ich denke mir einfach meinen teil.





Sam 13:25 on 03. Dec 2008 Permalink |
Das ist doch frecher Humbug, was die da schreiben, nicht? Es ist ja nicht nur das Umrahmen, sondern auch überhaupt das Erstellen des Screenshots, das sie selber wohl nicht hingekriegt hätten.
Muss meine Frau wieder einmal bearbeiten, den Tagi abzubestellen :-)
David 14:14 on 03. Dec 2008 Permalink |
Nun, ich habe mich mal mit einem Anwalt spezialisiert auf Internetrechte im Zusammenhang mit unserem Wedesignklau (fruehjahr.ch wurde schon paarmal 1:1 kopiert, hier mein Bericht darüber: http://www.plagiat.ch/websites/fruehjahrch-gleich-2-x-kopiert).
Leider gibt es in der Schweiz tatsächlich oberdämliches Gesetz, welches nur Werke gesetzlich schützt, welche einen “künstlerischen Wert” aufweisen. Und genau in dieser Definition liegt das Problem. “Was ist Kunst?” – darüber haben wir im Kunstunterricht stundenlang philosophiert. Bei Webseiten ist es sogar noch so, dass CSS und HTML kein Programmcode darstellen, sondern nur eine “Seitenbeschreibung” und daher auch rechtlich nicht einem Schutz unterliegen. Nun, frohes Weiterkopieren, die Rechtslage bezüglich geistigen Eigentums in der Schweiz ist eine Grauzone.
David 14:18 on 03. Dec 2008 Permalink |
achja, hier noch eine Kopie unserer Seite: http://www.phoenixcrafts.cn/
bö 14:59 on 03. Dec 2008 Permalink |
@david. naja, wenn irgendeine fuzzi-chinanewsseite meine bilder vewenden würde, wäre es mir ja egal. die newsnetz-fuzzis sitzen aber in zürich.
Jägi 16:43 on 03. Dec 2008 Permalink |
In meiner Berufspraxis (Werber) habe ich mir zu dieser Frage ein pseudojuristisches Know-how angeeignet. Wenn es jemand besser weiss, lasse ich mich gerne belehren.
Wenn ich zum Beispiel in London die Gurke fotografiere und in einer kommerziellen Anzeige verwende, schulde ich Stararchitekt Lord Norman Foster Geld, weil ich mich an seinem Werk bereichere. Wenn ich dazu des Fotos eines minderbemittelten Fotografen bediene, der die Gurke verwackelt und unterbelichtet im Vorbeilaufen zufällig eingefangen hat, schulde ich ihm Geld, obwohl er nicht wirklich ein Werk vollbracht, sondern lediglich den Auslöser getätigt hat. Ein Redaktör hingegen darf für seine Zeitung die Gurke fotografieren, ohne dass Lord Norman Foster auch nur einen Heller bekommt. Bedient sich aber der Redaktör des Fotos dieses vorbeilaufenden Knipsers, schuldet er ihm ebenfalls Geld für die Verwendung eines Fotos, das ihm nicht gehört. Im Falle eines Screenshots wären demnach die primären Rechte beim Interface-Designer, der aber leer ausgeht, weil die Aufnahme redaktionell und nicht kommerziell verwendet wurde. Die Verwendungsrechte des Screenshots, insbesondere wenn dieser mit roter Farbe veredelt wurde, verbleibt aber beim Schöpfer – nennen wir ihn bö. Natürlich ist dieser Screenshot kein schützbares und auch kein schützenswertes Werk. Ich kann jederzeit einen identischen Screenshot herstellen und muss bö nicht um Erlaubnis fragen, ob ich diesen veröffentlichen dürfte. Wenn ich mir aber die Mühe spare und einfach bös jpg.-File verwende, bin ich ein Dieb: Kein Werk-Dieb, bloss ein File-Dieb. Und ich müsste mich schämen und könnte mich nicht Recht auf Weihnachten freuen.
bö 17:01 on 03. Dec 2008 Permalink |
@jägi: danke, um es kürzer zu machen: genau so, sehe ich es auch. tagi=filedieb
warum sich bilderklauer nicht auf weihnachten freuen dürfen at benkösblog 18:47 on 03. Dec 2008 Permalink |
[...] und hier der allerletzte, abschliessende kommentar zur leidigen bilderklaugeschichte des tagi/newsnetz. übermittelt von [...]
Gerry 18:26 on 04. Dec 2008 Permalink |
Die Praktikantin schreibt zurück…? Das ist schon sehr seltsam.
bö 19:17 on 04. Dec 2008 Permalink |
@gerry: das machen die extra um mich zu fi… ;-)